IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Brandson Equipment

Ganz Einfach GmbH
Wohlenbergstr. 16
30179 Hannover DE

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Maik Krüger

Kontak:
Telefon: +49 511 13221710
Telefax: +49 511 13221 799
E-Mail: info@ganzeinfach.de

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 207601

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: USt.-ID: DE278918917

Streitschlichtung
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 7957940
Telefax: +49 7851 7957941
http://www.verbraucher-schlichter.de

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Urheberrecht
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Entsorgungshinweise

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz unter www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/

Die ordnungsgemäße Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten („Altgeräte“), Batterien und Leuchtmitteln ist uns wichtig. Bei der Entsorgung sind folgende Regeln zu beachten:

1. Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG

  1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
    https://www.elektroretoure24.de/Ganz_Einfach/ 
    https://www.elektroretoure24.de/Ganz_Einfach#ruecknahmeinformation

  2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin (Punkt 6. Symbol zur Kennzeichnung von Elektrogeräten)

  3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

  4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

2. Umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus

Auch in Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sind Schadstoffe und Ressourcen vorhanden. Ebenso wie bei Elektrogeräten ist jeder Verbraucher deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben, um für eine Umwelt- und Ressourcen schonende Verwertung zu sorgen.

Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie jeweils Hinweise in Form von Abkürzungen auf die Inhaltstoffe Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Blei (Pb). Batterien sind mit folgenden Symbol gekennzeichnet (siehe Punkt 5), welches bedeutet, dass man sie nicht über den Hausmüll entsorgen darf.

Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Defekte Batterien können bei einem lokalen Wertstoff-/ Recyclinghof abgegeben werden. Sollten sie keine geeignete Rücknahmeoption in Ihrer Nähe finden, hilft unser Kundenservice Ihnen gerne weiter:

Telefon: +49 511 13221710 Werktags: 09:30–18:00 Uhr
Email: info@ganzeinfach.de

3. Weitere Informationen zur Entsorgung

  1. Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

    Elektro-Altgeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Die Sammelstellen sorgen für eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte, sofern es möglich ist, durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Sollte eine Wiederverwendung nicht möglich sein, behandeln sie die Altgeräte, entfernen Schadstoffe aus den Geräten und führen wertvolle Ressourcen der Verwertung zu. Durch diesen Ablauf werden die Umwelt und die immer knapper werdenden Ressourcen geschont.

  2. Entfernung von Batterien und Leuchtmittel

    Leicht entnehmbare Alt-Batterien und Alt-Akkus, sowie solche, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, entfernen Sie bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte gehen Sie bei der Entsorgung wie oben beschrieben vor (Punkt 1 & Punkt 2). Auch leicht entnehmbare Leuchtmittel entfernen Sie bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten. Bitte entsorgen Sie beides dann getrennt.

  3. Löschung von Daten

    Bitte beachten Sie: Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf Elektro- bzw. Elektronikgeräten ist der Verbraucher selber verantwortlich.

  4. Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstoffampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Dadurch ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. So werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Sie können beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof Leuchtmittel, Leuchten und Lampen kostenlos abgegeben.

  5. Kompakt-Leuchtstoffampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoff-/ Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüften Sie das betroffene Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte vermeiden Sie das Aufsaugen der Bruchstücke mit dem Staubsauger.
    Glühbirnen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden.
    Sollten sie unsicher sein, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie die Lampen bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab, welche eine artgerechte Entsorgung gewährleistet.

4. Ganz Einfach GmbH WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR, Benno-Strauß-Straße 1, 90763 Fürth) als Hersteller von Elektro – und Elektronikgeräten unter der WEEE-Reg.-Nr. DE WEEE-Nr. 61342011 registriert.

5. Unique Identification Number (UIN)

Die eindeutige Kennung UIN, die die Registrierung im Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Artikel L.541-10-13 des Umweltgesetzbuches bescheinigt, wurde von dem Unternehmen Ganz Einfach GmbH zugewiesen. Diese Kennung bestätigt, dass sie ihrer Verpflichtung zur Registrierung im Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten nachkommt und dass sie ihre Erklärungen über das Inverkehrbringen auf dem Markt abgegeben hat.

EcoSystem (Lekó): 1645527911526
Bitkom (EcoSystem): FR031263_05TCXP
Bitkom (Screlec): FR032225_06AAG1

6. Symbol zur Kennzeichnung von Elektrogeräten

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